Rubrik: Geschichten aus dem Tierparadies?

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Copyright der "Geschichten aus dem Tierparadies?": Trudi Straeten, Pulheim. Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung vorbehalten. Das Kopieren und die Weitergabe der Texte ohne Genehmigung ist verboten!

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"Mäuschen" und die anderen...

Aus schlechter Haltung übernahmen wir viele Hunde
Hier ein Beispiel - Auszug aus "Geschichten aus dem Tierparadies"

Die Pudel-Mischlingshündin 'Mäuschen' wurde aus dem Garten ihres Besitzers gestohlen.

Als Versuchstier lieferte Tierhändler Gierlich den kleinen Hund an die Universität in Köln.

Per Gerichtsbeschluss befreiten die Tierversuchsgegner Pulheim 'Mäuschen' aus dem Versuchslabor am 6.11.1984, 21.00 Uhr. Bis zur endgültigen Freigabe am 11.2.1985 an den Besitzer blieb Mäuschen beim Vorsitzenden, Gerd Straeten.

Besitzerin Karin Eibel musste an die Uni 228,-- Mark zahlen, um ihren Hund zurück zu bekommen. Als Auflage verlangte die Uni Köln, dass "sie nicht öffentlich darüber reden darf".


Mäuschen - Versuchshund aus der Universität zu Köln

[... zum Anfang dieser Geschichte] Die Zeit bis zum nächsten Morgen erschien uns endlos. Gespannt warteten wir, bis die Hunde in den Auslauf kamen. Dann legte sich abermals unser Mitglied auf das Gitterrost und schoss die Fotos, die später noch für viel Aufregung sorgen würden...

Einen Boxerhund, einen altdeutscher Schäferhund mit Halskrause und einen kleiner Pudelmischling - apathisch zwischen all den großen Hunden sitzend - erkannten wir auf den Bildern in unserer Vermissten-Kartei.

Die Besitzer wurden sofort telefonisch informiert und zum Unigelände bestellt. Es begann ein regelrechter "Nerven-Krieg". Viele Stunden vergingen voller Angst und Sorgen um die Tiere. Nicht allein für die Hundehalter. Denn auch wir merkten: die Uni-Leute versuchten, Zeit zu schinden...

Wir informierten die Presse. Nicht allein die örtlichen Zeitungen waren sehr interessiert an dieser dubiosen Angelegenheit. Auch der WDR kam mit einem Fersehkamera-Team und interviewte die Hundehalter, die ihre Tränen der Verzweiflung und Enttäuschung auch nicht vor laufender Kamera zurückhalten konnten. Doch die Herren in den weißen Kitteln schwiegen sich aus. Sie wollten weder vor den Hundebesitzern noch der Presse eine Stellungnahme abgeben.

Als einzigen Kommentar beteuerten sie immer wieder "keine gestohlenen sondern ausnahmslos gezüchtete Tiere für ihre Versuche zu verwenden". Woher sie diese Tiere beziehen, darüber wollten sie keine Auskunft geben. Klüger wäre gewesen, wenn sie mit uns gemeinsam versucht hätten, eine Aufklärung in der Sache zu finden.


Die Medien blieben hartnäckig, und der WDR berichtete eine ganze Woche lang in der Sendung "Hier und Heute" darüber. Täglich mindestens vier Minuten lang. Bis die Uni endlich bereit war, vor der Fernsehkamera zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Aber es wurde nichts gesagt, was nicht alle schon längst gehört hatten: "Die Uni kauft keine gestohlenen Tiere..."

Und ganz plötzlich waren sie da. Die "Großen" des Tierschutzes. Die uns zuvor noch mitleidig belächelt hatten und nie dazu bereit gewesen wären auch nur eine Stunde lang an der Bewachungsaktion teilzunehmen. Gerne nahmen sie für uns die Pressearbeit in die Hand. Sie brachten sogar ihren Rechtsanwalt mit. Doch der war machtlos und drohte: "Wir werden gegen die Uni Klage einreichen". Wir waren in dieser Angelegenheit noch unerfahren und ließen sie gerne gewähren. Wir wussten nicht, welche Rechte wir hatten, und die Polizei stand den Angehörigen der Universität näher als uns. Einige der Beamten waren unsicher. Zumindest diejenigen, die Hunde liebten.

Dann kam uns die rettende Idee. Wir beantragten bei Gericht eine Einstweilige Verfügung. Es dauerte viele Stunden, bevor der Gerichtsvollzieher kam, der die Tiere beschlagnahmen sollte. Unser Vorsitzender, Gerd Straeten, besprach sich mit dem Gerichtsvollzieher, Herrn Dr. Mamay. Er klärte ihn darüber auf, welche Rechte wir hatten, um die Tiere aus den Klauen ihrer Peiniger zu befreien. Unser Vorsitzender hatte also "Polizeigewalt". Doch auch der Gerichtsvollzieher beeindruckte die Herren in den weißen Kitteln nicht im geringsten. Ihre Ausreden trugen sie auch ihm vor: Mal war der Tierpfleger nicht zu erreichen, mal fehlte der Schlüssel vom "Hundehaus", mal war eine andere zuständige oder verantwortliche Person "nicht im Hause".

Gerd Straeten und der Gerichtsvollzieher wurden von drei Wärtern der Uni umstellt und mit gezogenen Schusswaffen bedroht. Scheinbar glaubte man so, den beiden Angst einjagen zu können, damit sie schnell wieder verschwinden. Doch "unsere" Männer dachten nicht daran, sich einschüchtern zu lassen. Unbeirrt hielten sie an ihrem Vorhaben fest und Dr. Mamay sagte mahnend: "Aber meine Herren, glauben Sie wirklich, das sei nötig? Wir haben einen Gerichtsbeschluss und fordern Sie auf, die Tiere freizugeben."

Nach einer Weile des Wartens drückte der Gerichtsvollzieher seinen Unmut und seine Ungeduld aus, indem er erklärte, er habe nun lange genug gewartet. Wenn man ihm jetzt nicht augenblicklich die Türe öffnete, würde er einen Schließdienst beauftragen, die Türe aufzubrechen. Und siehe da: der Schlüssel wurde gefunden, das Hundehaus geöffnet und plötzlich war sogar der Tierpfleger anwesend.


Ein beißender Gestank schlug den beiden Männer entgegen. In viel zu kleinen Käfigen waren große Hunde untergebracht. Sie alle sahen sehr ungepflegt und erbärmlich aus. In ihren Käfigen konnten sie sich weder aufrichten noch umdrehen. Später stellten wir eine Petition, mit der wir zumindest erreichten, dass die Tiere in größere Käfige untergebracht wurden. Ob dann auch die Pflege der Tiere gewährleistet wurde? Wer kann das kontrollieren, da Tierschützer nicht in den Labors oder den Aufenthaltsräumen der Versuchstiere zugelassen sind!

Die Enttäuschung war groß: Der Boxerhund und der altdeutsche Schäferhund waren bereits im Versuch "verbraucht" worden. Lediglich der kleine Pudel-Mischling war - wenn auch nicht psychisch doch zumindest physisch - anwesend. Wie aber sah er aus? 

Wenn ich eingangs erklärte, dass ich auf die Reinlichkeit des Tierpflegers noch ausführlich zurückkäme, so ist es jetzt an der Zeit, dies genauer zu erläutern: Der kleine Hund mit dem Namen "Mäuschen" war verdreckt, verkotet, verfilzt, eitriger Ausfluss lief aus der Nase, die Augen und Ohren entzündet, und, und, und...

Kein Mensch kann behaupten, dass dieses bedauernswerte Geschöpf in den letzten Tagen oder Wochen gepflegt worden wäre. Dazu stand es völlig unter Medikamente. Denn man konnte es wie einen Koffer abstellen. Ohne jede geringste Regung blieb das arme Tier genauso stehen wie es abgestellt wurde. Es befand sich in einem sehr erbärmlichen Zustand. Es bot ein bedauernswertes Bild des Jammers.
Wissenschaftler wollen uns ständig glaubhaft erklären, dass sie "nur sterile Tiere für ihre Versuche gebrauchen können". Angeblich wären sonst die Ergebnisse "verfälscht"! Wir haben gesehen, dass auch dies eine Lüge ist! Genauso wie Tierversuche eine einzige große Lüge sind!

Am 6.11.1984, 21.00 Uhr, befreiten Mitglieder der Tierschutz-Organisation "Bürgerinitiative gegen Tierversuche Pulheim und Umgebung e.V." (späterer Name "Tierversuchsgegner Pulheim e.V - Menschen für Tierrechte") per Gerichtsbeschluss die Pudel-Mischlingshündin „Mäuschen“ aus dem Versuchslabor der Universität zu Köln. Was der Rechtsanwalt am Morgen nicht erreicht hatte, erreichten Gerd Straeten und Gerichtsvollzieher Dr. Mamay am Abend noch in allerletzter Minute. Während der Gerichtsverhandlung am 23.11.1984 erschien als Zeugin der Uni Köln, neben einem Mitarbeiter von Franz Gierlich, Karl-Heinz Knies, auch eine Frau Ingrid Pietrzyk. Angeblich Hundezüchterin.

Sie sagte folgendes aus: "Es handele sich um einen Zwergpudel, 28-30 cm hoch, ganz schwarz, weiblich. Das ganze Gebiss sei schlecht, da der Hund viel Knochen zu fressen bekommen hätte. Die Schneidezähne seien deshalb so hoch wie normal*. Der Verkauf habe auf dem Hof von Gierlich stattgefunden. Die Straße wäre ihr nicht bekannt. Es wären noch zwei weitere braune Pudel dorthin verkauft worden. Die Namen der Vorbesitzer könne sie nicht nennen. Im März d. J. habe sie die Hündin von einer Züchterin bekommen, die mit der Hündin keine Zuchterfolge hatte. Nachdem sie mit der Vorbesitzerin Rücksprache gehalten hatte, wurde der Hund an Gierlich fürs Labor abgegeben. Die Vorbesitzerin wohne ca. 25 km von ihr entfernt, den Namen wolle sie jedoch nicht sagen. Der Anwalt von Karin Eibel legte ihr ein Foto von Mäuschen im Originalzustand vor. Es war ihr offensichtlich unangenehm und sie sagte: "Es ist derselbe Hund wie auf dem Bild." Sie verhandele immer mit Herrn Gierlich. Diesmal habe sie mit Herrn Gierlich verhandelt und auf dessen Veranlassung die Hündin ihm verkauft.

Endgültig freigegeben wurde Mäuschen am 11.2.1985 an ihre Besitzer Karin und Norbert Eibel. Bis dahin blieb Mäuschen beim Vorsitzenden der Tierschutz-Organisation, Gerd Straeten. Frau Eibel musste der Universität eine Eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, "keine Darstellungen in der Öffentlichkeit (öffentliche Medien) abzugeben"! Ansonsten "fällt für jede Veröffentlichung eine Strafe in Höhe von DM 500 an..."! So etwas kann man auch als "Mundtot machen" bezeichnen.

Abschrift des Vergleiches

Zwischen der Universität zu Köln, vertreten durch den Rektor, Albertus-Magnus-Platz, 5000 Köln 41 und der Hausfrau Karin Eibel, Antoniusstraße, 5014 Kerpen 3 wird zur Beendigung des z.Z. vor dem Amtsgericht Köln anhängigen Rechtsstreits: 123 C 425/84

folgender V e r g l e i c h geschlossen.

  1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass durch diesen Vergleich keine Entscheidung darüber getroffen wird, wer bis zu diesem Zeitpunkt Eigentümer des Hundes war

  2. Frau Karin Eibel verpflichtet sich, der Universität zu Köln den Kaufpreis für den streitbefangenen Hund in Höhe von DM 228,-- zu erstatten

  3. Die Universität zu Köln verpflichtet sich, nach Eingang des Betrages auf dem Konto Nr. 307 321 76 der Kasse der Universität zu Köln bei der Stadtsparkasse Köln (BLZ 370 501 98) auf jegliche Ansprüche an dem streitbefangenen Hund zu verzichten und keine Einwendungen gegen die Aushändigung des Hundes an Frau Eibel zu erheben

  4. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, wegen der Eigentumsfrage keine weiteren gerichtlichen Schritte zu unternehmen und keine Darstellungen in der Öffentlichkeit (öffentliche Medien) abzugeben. Erscheinen nach Vergleichsabschluss Veröffentlichungen in Presse, Rundfunk, Fernsehen oder auf sonstige Weise, in denen unter Bezugnahme auf Frau K. Eibel und/oder den streitbefangenen Hund in Wort oder Bild auf die Auseinandersetzung der Parteien Bezug genommen wird, so fällt für jede Veröffentlichung eine Vertragsstrafe in Höhe von DM 500,-- an, es sei denn, nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung der Universität geht innerhalb von 10 Tagen bei der Universität zu Köln eine schriftliche eidesstattliche Erklärung von Frau Eibel ein, dass sie weder mittel- noch unmittelbar zu dieser Veröffentlichung beigetragen hat

  5. Die bisher entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Köln, den 8. Februar 1985

i.A. Siepmann, Rektor der Universität zu Köln
Frau Karin Eibel

Für Veröffentlichung sorgte dann an ihrer Stelle unser Vorsitzender. Ihn konnten sie nicht zum Schweigen bringen.

Anfang Dezember 1984 forderte die Universität bei der Firma "Sicherheitstechnik Haverkamp" in Münster Informationsmaterial zum Verglasungsstoff "Meshglas" an. Eine praktisch "unzerstörbare Schutz- und Sicherheitsverglasung" aus Polyesterplatte, glasfaserverstärkt, mit innen liegender Stahlraute, d.h. hohe Widerstandskraft gegen mechanische Belastung. Wenige Zeit später war der unterirdische Hundeauslauf nicht mehr einzusehen...


Nachtrag: "Eine Visite beim Tierarzt war dringend erforderlich. Ohne die Hilfe des Tierarztes wäre das arme Tier höchst wahrscheinlich verendet". Aus einem Schreiben RA Jansen an das Amtsgericht Köln "In der Zwangsvollstreckungssache" Eibel ./. Universität zu Köln, Aktenzeichen: 284 M 4060/84. Nach Angaben des Instituts wurde Mäuschen am 23.10.84 angeliefert. Sie befand sich somit bereits seit 2 Wochen dort!

*Bemerkung: Dieser Satz ist unverständlich. Aber genau so steht er im Protokoll. Daran sieht man, wie sich Gerichte mit fadenscheinigen Erklärungen abspeisen lassen.


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