Rubrik: Geschichten aus dem Tierparadies?

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Copyright der "Geschichten aus dem Tierparadies?": Trudi Straeten, Pulheim. Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung vorbehalten. Das Kopieren und die Weitergabe der Texte ohne Genehmigung ist verboten!

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Assie, die "Zwinger-Hündin"

Aus quälerischer Haltung retteten wir viele Hunde
Hier ein Beispiel - Auszug aus "Geschichten aus dem Tierparadies"

Eine Männerstimme erklärte mir am 29.3. am Telefon, dass Leute in Frechen einen Hund im Zwinger zurückgelassen hätten, nachdem sie ausgezogen seien: "Obwohl die jetzt in der gleichen Straße - quasi schräg gegenüber - wohnen, kümmern die sich nicht um das Tier. Der Hund hat mindestens seit zwei Wochen weder Futter noch Wasser bekommen. Kümmern Sie sich doch mal darum!"

Ich fragte nach seinem Namen. Aber er wollte ihn nicht nennen: "Ich arbeite bei denen. Wenn die raus kriegen, dass ich das gemeldet habe, kann ich meinen Job vergessen!" Also ließ ich mir die Adresse des Hundes angeben und notierte sie auf einen einfachen Block. 

Das war wieder mal so ein Fall der Fälle, die ich liebe. Zu feige, um seinen Namen zu nennen. Einfach anrufen und sagen: "Nun macht mal..." Damit hatte dieser Mensch seine "Pflicht" getan und uns die Arbeit und die Verantwortung übertragen. So einfach ist das für die meisten Menschen! Und wir stehen da und haben keine Zeugen falls die Sache vor Gericht geht...

Einen Stadtplan breitete ich vor mir aus um zu sehen, in welcher Gegend sich besagter Zwinger befand. Ich schrieb die Autoroute auf: "Damit Gerd gleich weiß, welchen Weg er nehmen muss. Wenn er nachmittags von der Arbeit kommt, kann er sich gleich darum kümmern," dachte ich, als plötzlich die Türe aufging. Norbert kam gerade von der Nachtschicht. Er war Kraftfahrer und bei einem Fuhrunternehmen im Schichtdienst. Er sah müde aus. Ich stellte ihm eine Tasse Kaffee hin und erzählte ihm von dem anonymen Anrufer.

"Die Gegend ist mir bekannt. Wenn ich gleich den Kaffee getrunken habe, fahre ich mal hin und schau es mir an. Vorher muss ich allerdings Karin anrufen damit sie weiß was los ist...", sagte er ganz selbstverständlich. Mir fiel bei nochmaliger Durchsicht des Plans ein, dass in der gleichen Straße der Rentner Christian W., ein Mitglied unserer Tierschutz-Organisation, wohnt. Also griff ich zum Telefon und rief ihn an. Nach einer kurzen Erklärung bestätigte er mir, das sei für ihn ein "Katzensprung". Er würde sich sogleich auf den Weg machen und wenig später zurückrufen. Norbert wollte auf den Rückruf warten, damit er den Weg nicht eventuell vergebens machte. "Es kann ja eine Finte sein", meinte er. Bei anonymen Anrufen kommt das schon mal vor.

Es dauerte nicht lange und Christian W. bestätigte den Sachverhalt: "Die Schäferhündin ist total abgemagert und geschwächt. Sie kann offensichtlich nicht mehr aufstehen. Sie gehört zwei Männern - Vater und Sohn - die auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnen. Den Sohn habe ich darauf angesprochen, dass sie ihren eigenen Kot frisst. Der meint, das habe sie schon immer gemacht. Da sei nichts besonderes. Das Tier wäre vorbildlich versorgt!" Wir waren entsetzt. Für Norbert stand fest: "Das Tier hole ich da raus!"

Norbert fand den so genannten Zwinger auf Anhieb. Zwischen Kothaufen und Schutt lag in einem kleinen Verschlag die reinrassige Schäferhündin mit dem klangvollen Namen "Assie vom Aldenrather Burgsee". Sie war in einem sehr schlimmen Zustand und litt offensichtlich entsetzliche Qualen. Unterernährt und völlig erschöpft lag sie in ihrem eigenen Kot. Das Fell filzig und verdreckt und wund gelegen bis auf die Hüftknochen!

Norbert drang in den Verschlag ein und nahm Assi mit, um sie sogleich zu füttern und zu pflegen sowie einer Tierärztin in Pulheim vorzuführen. Wir erstatteten Anzeige gegen den verantwortungslosen Besitzer wegen „Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“: Tierquälerei und tierquälerischer Haltung. Der 52 Jahre alte Transportarbeiter, Christian R., verwitwet, 4 erwachsene Kinder, - oder sein Sohn, ein Schausteller - hatten scheinbar beobachtet, dass Norbert seine Hündin aus dem Dreckstall heraus trug und zeigte ihn wegen Diebstahls seines Hundes an.

Die Konsultation der Tierärztin ergab: "Die acht Jahre alte Hündin war hochgradig abgemagert und wog gerade mal 18 Kilogramm. Sie hatte Hungerödeme sowie offene Wunden und eitrige Stellen an allen Gliedmaßen. Auch die Nase war mit Schrunden und Verletzungen übersäht."

Die tierärztliche Bescheinigung wurde von uns - gleichsam mit der Strafanzeige gegen den Halter der Schäferhündin - bei der Polizei eingereicht.

Aus einem Antrag des Rechtsanwalt Herr Christian R.:

"Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Norbert E. ist schwer in Frage gestellt. [...] Es war überhaupt nicht möglich, ein vernünftiges ruhiges Wort mit dem Zeugen zu sprechen. Dieser beschimpfte vielmehr den Unterzeichnenden und den Angeklagten, dem er vorwirft, das Gericht täuschen zu wollen. [...] Wie voreingenommen der Zeuge dem Angeklagten gegenüber ist, ist auch daraus zu erkennen, dass er verschiedene Zeitungsredakteure auf den Hauptverhandlungstermin am 6.8. aufmerksam gemacht hat, in dem Bestreben, die "Tierversuchsgegner Pulheim" ins Rampenlicht der Öffentlichkeit zu rücken. [...]" und beantragte, den Redakteur des Kölner Stadt Anzeiger als Zeugen zu hören...

In der ersten Verhandlung am 6. August wurde festgestellt, dass "heute ohne die Hinzuziehung weiterer Zeugen nicht zu Ende verhandelt werden kann." Deshalb wurde ein neuer Termin auf den 1. Oktober festgelegt. Es sollte die Hündin vorgeführt und die maßgebliche Tierärztin gehört werden. Doch die Tierärztin befand sich zu dem Zeitpunkt noch im Urlaub und konnte diesen Termin nicht wahrnehmen. Auch wurde die Schäferhündin nicht "vorgeladen". Somit blieb Assie die Begegnung mit ihrem Peiniger erspart. Zwischenzeitlich teilte der Anwalt des Tierquälers Norbert in einem Schreiben folgendes mit:

"...in der o.b. Strafsache haben Sie sich nach der Hauptverhandlung am 6.8. ausgesprochen ungehörig benommen. Niemand hatte Sie, weder während der Verhandlung, noch nachher, wegen Ihrer Zeugenaussage angegriffen. Ich kann Ihnen im Gegenteil versichern, dass ich Ihr grundsätzliches Bemühen um das Wohl der Tiere achte und schätze. Dies gilt auch für unseren Mandanten, den Sie mit Ihrer Anzeige sicherlich in eine schwierige Situation gebracht haben. Um so unverständlicher sind Ihre Reaktionen nach der Hauptverhandlung. 

Es müsste doch auch in Ihrem Interesse liegen, zu einer lückenlosen Aufklärung des Geschehens beizutragen. Zumindest kann es nicht Ziel Ihrer Bemühungen sein, eine Verurteilung wegen Tierquälerei oder tierquälerischer Haltung zu erreichen. Selbst wenn die gegen unseren Mandanten geäußerten Vorwürfe zutreffen würden, sollten Sie eigentlich ein Gespräch mit unserem Mandanten nicht einfach ablehnen, sondern vielmehr in einem solchen Gespräch versuchen, ihn zu einem anderen Verhalten zu bewegen und ihm hierbei möglicherweise sogar Hilfestellung leisten.

Ich wollte Sie nur darum bitten, zur Aufklärung der Identität des von Ihnen entwendeten Hundes beizutragen und mir nach Überprüfung die Tätowiernummer mitzuteilen. Dass es mir nicht einmal möglich war, diese Bitte zu formulieren, zeigt, dass Sie sich sicherlich völlig falsch verhalten haben. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie einem Tier gegenüber solch schroffe Reaktionen, wie Sie mir und meinem Mandanten gegenüber gezeigt haben, nicht zeigen würden. Vielleicht sollten Sie tatsächlich Ihr Verhalten im Umgang mit Tieren zum Maßstab für Ihr Verhalten im Umgang mit Ihren Mitmenschen machen.

Ich bitte Sie auf diesem Wege noch einmal, mir die Tätowiernummer des Hundes mitzuteilen. Sollte sich nämlich herausstellen, dass die Nummer nicht mit der identisch ist, die sich aus den Papieren unseres Mandanten ergibt, könnte das Verfahren ohne weitere Kosten eingestellt und könnten weitere Ermittlungen eingeleitet werden. Wir erwarten Ihre Nachricht bis zum 20.8. Bis dahin stellt unser Mandant seinen Herausgabeanspruch zurück.

Sollten wir aber bis zu dem genannten Zeitpunkt keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, verlangen wir für unseren Mandanten die unverzügliche Herausgabe des Hundes. Handelt es sich nämlich um den Hund unseres Mandanten, sind Sie diesem - und daran bestehen überhaupt keine rechtlichen Zweifel - zur Herausgabe des Tieres verpflichtet. Dabei kann dahin stehen, ob man Ihr Tun als Diebstahl oder nur als verbotene Eigenmacht ansieht. Mit freundlichen Grüßen..."

Norbert sagte am 1.10. vor Gericht aus:

"Ich nahm sie mit zu mir nach Hause und gab ihr zuerst einmal was zu fressen. Sie verschlang die dreifache Menge von dem, was Schäferhunde normalerweise vertilgen. Sie wog nur noch 18 Kilo. Außerdem wies sie am Hüftknochen eine große Wunde und an allen Beinen vollkommen haarlose Stellen auf.

Ich brachte das Tier zu Frau Dr. Goldbeck, einer Tierärztin. Sie war über den Zustand so entsetzt, dass sie sofort einschläfern wollte. Mittlerweile hat sie jetzt wieder 37 Kilo Körpergewicht. Sie war in einem so verdreckten Zustand, dass sie entsetzlich gestunken hat. Die Nase war in einem besonders schlimmen Zustand weil Assie immer versucht hat, aus dem Zwinger auszubrechen.

Wenn wir von Fällen solcher Art erfahren, befreien wir die Hunde eigenhändig von ihren Qualen, weil uns die Polizei bisher in solchen Fällen 'immer im Regen stehen ließ'!"

Der Küchentransportarbeiter, Christian R., war sich vor Gericht "keiner Schuld bewusst“.

Er habe das Tier "ordnungsgemäß gehalten", es regelmäßig gefüttert und ausgeführt - "wie es sich gehört". Wunden habe er nicht entdeckt. "Ich kann mir ihren Zustand nur so erklären, dass die Hündin den Umzug in unsere Notunterkunft nicht ganz so gut verkraftet hat. Wir mussten seinerzeit in eine Notunterkunft ziehen, weil unser Haus renoviert werden musste. Die Wunde am Vorderlauf kann ich mir nur so erklären, dass sich das Tier irgendwo gestoßen hat..." Als die Richterin fragte, warum der Hund seinen eigenen Kot gefressen habe, gab der Mann lapidar zur Antwort: "Das passiert häufiger."

Um zu beweisen, in welch´ gutem Zustand Assie gewesen sei, als sie noch ihm gehörte, präsentierte er zwei Fotos, die das Tier angeblich zeigten. Der Tierschützer Norbert meldete auf der Stelle Zweifel an: "Der Hund auf den Bildern könne wegen seines hellen Fells gar nicht Assie sein - denn die sei dunkel gefärbt." Dies bestätigte ebenfalls der Schwiegersohn, Leo W., des Angeklagten sowie die Ahnentafel des Züchters. Zu diesem Termin waren auch sechs Zeugen der Gegenpartei geladen worden, von denen fünf nicht erschienen sind. Sie sollten die "Unschuld" des Tierquälers beweisen...

"Der Transportarbeiter wurde verurteilt, eine Geldstrafe in Höhe von DM 900,00 zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Außerdem hat der Angeklagte noch die Erklärung abgegeben, dass er auf sämtliche Herausgabeansprüche bezüglich des in Rede stehenden Tieres ausdrücklich verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hat der Einspruchsrücknahme unter der Bedingung zugestimmt, dass das Tier nicht an den Angeklagten zurückgegeben wird..."

Assie war bereits vor der ersten Gerichtsverhandlung an die Tierfreundin Annette S. vermittelt worden, die sie bis zu ihrem natürlichen Tod liebevoll behandelt, gepflegt und bestens betreut hat.

- "So, wie es sich gehört!"


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