An
die Stadt Münster
Urteil
des OVG Münster wegen Videoüberwachung von Covance
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem nun das OVG Münster
wieder ein Urteil zu Gunsten Covance gesprochen
hat, bitte ich um Mitteilung, was Sie in Zukunft
zu tun gedenken um zu gewährleisten, dass
Covance die Bestimmungen des Tierschutzes einhält.
Insbesondere bitte ich um Mitteilung,
ob Sie weiterhin ausschließlich Herrn Dr.
Otto mit der Überprüfung betrauen oder
ob mit der Überprüfung ein anderer Veterinär
eingesetzt wird, der vielleicht noch nicht auf
Veranstaltungen der Firma Covance gesprochen hat.
Des weiteren würde mich interessieren, ob
die Überprüfungen in Zukunft ohne Voranmeldung
durchgeführt werden und der gesamte Komplex,
in dem die Affen untergebracht sind mit einbezogen
wird.
Außerdem bitte ich um Mitteilung,
welche Verbesserungen seit dem Bericht in Frontal21
bisher für die Tiere durchgeführt wurden
und welche Auflagen Covance noch nicht erfüllt
hat.
In diesem Zusammenhang weise ich
darauf hin, dass ich mein Auskunftsbegehen auf
§ 4 Abs. 1 IFG NRW stütze. Ich bitte,
mir die Auskunft schriftlich zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer
IfT - Internet(z)werk für Tiere NRW |