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TVG Pulheim:
Tier-Info März 2004
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Tier-Info
März 2004 |
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In eigener
Sache
Aktuelles
Verschiedenes
Themen
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Mitgliederversammlung
Hallo, Ihr Lieben,
Zur
Erinnerung: Auf ordnungsgemäße Einberufung findet am
Dienstag, 6. April 2004, 20.00 Uhr im
Restaurant „Zur Alten Abtei“, Ehrenfriedstraße
(gegenüber der Abtei-Kirche) in Brauweiler unsere diesjährige
Mitglieder-Jahreshaupt-Versammlung
statt.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Tätigkeitsbericht
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Wahl des Vorstands
7. Planung der Veranstaltung zum 20jährigen Bestehen des Vereins
8. Verschiedenes
Anträge zur
Tagesordnung sind in schriftlicher Form mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung dem Vorstand
einzureichen. Wir hoffen auf rege Teilnahme. |
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"Wo
immer der Mensch
sich das Recht nimmt,
ein Tier seinem Zweck zu opfern,
begeht er nicht nur Unrecht,
sondern ein Verbrechen."
Karlheinz Deschner
(Dr. phil., Historiker, Literaturwissenschaftler
und preisgekrönter Autor) |
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Was
wurde aus unseren Anzeigen?
Am
Dienstag, den 3. Februar 2004 erhielten wir von der Staatsanwaltschaft
Saarbrücken ein Bestätigungsschreiben - mit Datum vom
26. 01. 04 (!?), dass „die Ermittlungen gegen Brigitte von
Boch wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“ –
hier Aushungern von Wildlingen – „unter dem Aktenzeichen:
31 Js 2017/03 eingeleitet wurden“.
Der Schäfer,
Herr Hauf-Setzepfand, wurde laut Aussage seines
Vorgesetzten entlassen. Der Schäfer hatte
einige Schafe mit einem Stock zum Eingang des
Pferch geprügelt und zwei wenige Tage alte
Lämmchen brutal gepackt und über den
Zaun in die Schafherde geworfen. Siehe TI Nr.
1/Januar-Ausgabe.
Am
Samstag, den 8. Februar 2004 erhielten wir von der Staatsanwaltschaft
Münster die Mitteilung - mit Datum vom 4. 02.04, dass unsere
Strafanzeige gegen das Tierversuchslabor Covance unter der Geschäftsnummer
48 Js 25/04 geführt wird. Am
21. Februar kam die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde!
Wir legten gegen den Einstellungsbescheid Beschwerde ein.
Zur PRESSEMITTEILUNG
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…natürlich
ohne Fleisch!
Klößchen
mit Kapernsoße (für 4 Personen)
150 g Grünkernschrot
(mittelfein) in ¼ l Gemüsebrühe
20 Minuten garen. Abgießen und abkühlen
lassen. Dann 1 Ei, 1 EL Vollkornbrösel, 1
EL frisch geriebenen Parmesan und 100 g Sahnequark
(oder Mascarpone) zufügen und alles gut vermischen.
12 Klößchen formen und 30 Minuten ruhen
lassen. 1 Päckchen Helle Sauce nach Packungsanweisung
zubereiten, mit 1 Eigelb legieren und 100 g Créme
fraiche unterziehen. Mit 2 EL Kapern, Zitronensaft,
Pfeffer und einer Prise Salz abschmecken. Die
Klößchen in der Sauce servieren. Dazu
schmeckt Kartoffelbrei und Gurkensalat.
TIP:
Grünkern braucht, um gar zu werden, etwa
55 Minuten. Sie können die Kochzeit aber
verringern, wenn Sie die Körner über
Nacht einweichen. So bleiben auch mehr Vitamine
und Mineralien erhalten. Das Einweichwasser mit
verwenden. Grünkern ist vielseitig, z.B.
schmeckt er auch besonders gut zu Risotto. Wie
beim Reis die eingeweichten Körner mit Zwiebelwürfeln
in erhitztem Fett andünsten und dann mit
Flüssigkeit ausquellen lassen.

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"Wer
einen Ochsen schlachtet gleicht dem, der einen
Mann erschlüge."
aus
dem Alten Testament Jesaija 66,3 |
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Motiv des Pferderippers: Freude am Töten
Ermittler in Niedersachsen
geben detailliertes Täterprofil
Schwerin/Lüneburg
Grausige Bilder, die der Vereinsvorsitzende Dieter Schulz nie vergessen
wird: "Als ich in den Stall kam, lag ein Pferd im Mittelgang
aufgeschlitzt in einer riesigen Blutlache." Acht Tiere verlor
der Reitverein "Hubertus" in Raben Steinfeld, südöstlich
von Schwerin, als in der Nacht zum 7. November 1999 der Pferderipper
den Stall aufbrach. Fünf Pferde verbluteten in den Boxen. Zwei
waren von dem Unbekannten herausgeführt und im Auslauf massakriert
worden.
"Die Nacht
wird uns immer im Bewusstsein bleiben", sagt
Schulz nachdenklich. Viel hat sich seit der Bluttat
in seinem Pferdehof verändert. "Wir
haben Alarmanlagen, Videoüberwachung und
überall Gitter vor Fenstern und Türen",
berichtet er. Noch heute wird im Verein oft über
den oder die Täter spekuliert. "Es waren
mehrere", meint Vereinsvorsitzender Schulz,
"und sie kannten sich verdammt gut aus".
Auch das niedersächsische
Landeskriminalamt (LKA) in Hannover, die zentrale
Ermittlungsstelle in Sachen Pferdetötungen,
geht davon aus, dass der Serientäter sehr
geübt mit den Tieren umgeht und die Ställe
oder Weiden vor der Tat genau auskundschaftet.
Doch in einem Punkt sind die Sonderermittler anderer
Meinung als die Mitglieder des Raben Steinfelder
Reitvereins. Die Fahnder glauben, dass es sich
um einen Einzeltäter handelt, der seit 1993
über hundert Pferde in Norddeutschland und
Sachsen abgeschlachtet haben soll. Gestern gaben
die Ermittler ein sehr detailliertes Täterprofil.
Ein Jäger,
Sportschütze oder Waffennarr
Danach ist der Pferderipper
ein 30 bis 60 Jahre alter Mann. Sein Motiv sei
"offenbar Freude am Töten", sagte
Karsten Follert, zuständiger Dezernatsleiter
im niedersächsischen LKA. Auch könnten
sexuelle Motive eine Rolle spielen. Das lasse
sich unter anderem aus den Verletzungen der Geschlechtsorgane
ableiten, die der Unbekannte den Tieren zugefügt
hatte. Neben Lanzen und Messern besitzt der Täter
Schusswaffen. An verschiedenen Tatorten stellte
die Polizei zwei Gewehre vom Typ "Mausersystem
98" sowie eine Pistole vom Typ "Tokarew"
sicher. Der Mann könnte Jäger, Sportschütze
oder Waffensammler sein. An mehreren Orten versetzte
er Tieren Kopf- oder Körperschüsse.
Blutige Spur
durch fünf Bundesländer
Der
Gesuchte verfügt nach Angaben der Ermittler auch über
Fachkenntnisse in der Metallverarbeitung und hat Zugang zu Maschinen,
mit denen er seine zusammenschraubbaren tödlichen Lanzen selbst
herstellen kann. Eine diese Lanzen verlor der Täter im Juli
1993 bei einem Überfall auf eine Weide in Vietzen im Landkreis
Mecklenburg-Strelitz.
Wenn es sich beim
Pferderipper tatsächlich nur um einen einzigen
Täter handeln sollte, hinterlässt er
seit 1993 eine blutige Spur durch die Länder
Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
und Sachsen. Bei 48 Überfällen soll
er über 100 Tiere hingeschlachtet haben.
In
Mecklenburg-Vorpommern tötete der Pferderipper 1993 in Vietzen
ein Pferd, im August 1995 in Neustrelitz ebenfalls eins, im April
1997 in Brunow bei Grabow drei, im Oktober 1998 in Gorlosen südlich
von Ludwigslust wieder drei und in Raben Steinfeld 1999 acht Tiere.
Zuletzt hatte der Unbekannte Mitte Oktober 2003
auf einer Weide nahe dem niedersächsischen
Peine fünf wertvolle Zuchtstuten aufgeschlitzt.
Trotz aller dieser Mosaiksteine, die die Ermittler
zusammengetragen haben, scheint die Ergreifung
des Täters dennoch in weiter Ferne zu liegen.
Es gibt keinen Hinweis auf eine konkrete Person.
Die Sonderermittlungsgruppe "Pferd"
in Hannover wartet und hofft, dass der große
Unbekannte vielleicht doch einmal einen Fehler
macht.
Thomas Volgmann,
Quelle: SVZ News |
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Polizei
in Hessen stellt Kinder- und Tierporno-Dateien sicher
20.
Februar 2004 Bei einer bundesweiten Razzia gegen die Verbreitung
von Kinder- und Tierpornografie hat die Polizei in Hessen fünf
Wohnungen durchsucht.
Vor allem in Südhessen sei dabei umfangreiches
Beweismaterial sicher gestellt worden, teilte
die Polizei am Freitag in Rüsselsheim mit.
In Büttelborn bei Darmstadt entdeckten die
Beamten bei einem 32 Jahre alten Mann mehrere
Dateien; bei einem 34 Jahre alten Verdächtigen
in Dieburg stellten sie zwei Computer mit umfangreichen
pornografischen Darstellungen mit Kindern und
Tiere sicher. Ermittlungen gegen einen 39 Jahre
alten Mann aus Mörfelden-Waldorf hatten die
Beamten auf die Spur von bundesweit 75 Verdächtigen
gebracht. Auf dem Computer des 39 Jahre alten
Mannes hatten die Beamten mehr als 2.400 Mails
mit Bilddateien sichergestellt.
Über vier verschiedene E-Mail-Verteiler
mit Adressaten in Deutschland, England, Frankreich,
Kanada und USA ermittelten die Polizisten zudem
80 Verdächtige im Ausland. Insgesamt beteiligte
sich die Polizei in zwölf Bundesländern
an der viertägigen Aktion; Schwerpunkte waren
in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Hessen. Bundesweit beschlagnahmten
die Ermittler 40 Computer.
Quelle: FAZ.net
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Soldaten filmten Erschießung von Hunden
Norwegische
Soldaten sollen bei ihrem Einsatz im Kosovo Hunde
erschossen haben. Die Tat ist auf Video festgehalten.
Der Verteidigungsausschuss im norwegischen Parlament
verlangt eine Klärung.
Bild:
Der Hund bellt, die Soldaten schießen
- rot eingekreist die Waffen
Schwere Vorwürfe gegen die norwegische
Armee: Ein Video zeigt Soldaten der norwegischen Friedenstruppe
im Kosovo wie sie - aus Spaß - Hunde getötet
haben sollen. Demnach haben die Soldaten lachend
auf die Tiere geschossen. Das Band trägt
den Namen «Hotdog» und wurde am Donnerstagabend
im norwegischen Fernsehen ausgestrahlt.
Das Video bei
'Verdens Gang'
Zuvor war das Video
von der Boulevardzeitung «Verdens Gang»
im Internet veröffentlicht worden. Laut der
Zeitung wurden die Aufnahmen von den beschuldigten
Soldaten selbst erstellt. Demnach fand die Erschießung
der Hunde im März 2002 in der serbischen
Provinz Kosovo statt.
Der Sache auf
den Grund gehen
In
Norwegen stieß das Verhalten der Soldaten auf massive Kritik.
Der Vorfall werde sehr ernst genommen, erklärte ein Sprecher
der Truppe am Freitag. «Wir wollen der Sache auf den Grund
gehen», fügte er hinzu. Auch das norwegische Parlament
fordert eine Klärung der Vorwürfe. Die Vorsitzende des
verteidigungspolitischen Parlamentsausschusses, Marit Nybakk, will
nach eigenen Angaben nächste Woche eine Stellungnahme von Verteidigungsministerin
Kristin Krohn Devold verlangen.
Quelle: netzeitung.de
Ausland |
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Hallo!
Da ich mitten in der Ausbildung der Hundepsychologie
bin, hat mich dieser Artikel sehr erschüttert
und nachdenklich gemacht. Wusstet ihr, dass
wir hier in der Schweiz so ein Gesetz haben?
Zur Info und Gruss Sylvia Nanzer, 3948 Unterems
(VS)
"Zivilisierte"
Quälerei (Susy Utzinger, Tierexpertin)
Astor
zieht an der Leine? Ein Stachelhalsband umgehängt, und der
quälende Schmerz wird ihn daran hindern. Hasso will nicht auf
Herrchen hören? Einige Stromschläge per Halsbandsender,
und er wird voller Angst zusammensacken. Bella kläfft, wenn
Frauchen das Haus verlässt? Ein Bellstopp-Halsband mit Essenzen
wird ihr einen Duft ins Fell stäuben, der die Hündin verwirrt
und voll steigender Trennungsangst zurücklassen wird.
Hundehalter,
die zu blöd sind, ihrem Vierbeiner verständlich
mitzuteilen, was sie von ihm erwarten, schlagen
längst nicht mehr einfach zu, sondern setzen
Gewalt auf Distanz ein - und wissen dabei oft
nicht, dass sie damit gegen die Tierschutzverordnung
verstossen. Was in der Anwendung verboten ist,
ist im Verkauf nämlich leider häufig
zugelassen und wird heftig beworben. Der Slogan
"Führt zu verblüffenden Erziehungserfolgen",
der in einem Versandkatalog neben den Bildern
hübsch arrangierter Stachelhalsbändern
zu lesen ist, verschweigt, was in Artikel 34,
Absatz 1 der Schweizer Tierschutzverordnung steht:
"Beim Umgang mit Hunden sind übermässige
Härte und Strafschüsse sowie die Verwendung
von Stachelhalsbändern verboten."
In
Absatz 3 desselben Artikels folgen dann auch gleich
die oft benutzten Dufthalsbänder: "Auch
verboten sind alle Geräte, die mittels chemischer
Stoffe wirken", ist dort zu lesen. Und das
mit gutem Grund: Nach Abklingen des Stimulus (also
des Bellens) bleibt nach, Anwendung solcher Geräte
die aus dem Halsband ausgeschossene Substanz im
Fell des Tieres haften. Dieser störende Geruch
steht dann in keinem Zusammenhang mit dem ursprünglichen
Reizauslöser mehr und ist für den Hund
unverständlich. Die Tiere geraten in einen
Verhaltenskonflikt und zeigen teilweise panische
Reaktionen.
Stachelhalsband,
Elektroschock und Bellstop-Geräte fügen Hunde inakzeptable
Schmerzen und teilweise auch Verletzungen zu - und ihr Einsatz ist
verboten.
Die verbotenen Elektroschockgeräte werden
gar als wahre Wundermittel angepriesen, mit deren
Hilfe gemäss Prospekt jeder Hundehalter "seinem
vierbeinigen Strolch die Leviten lesen könne.
Die Werbung verspricht, "damit wird Ihr Wunschtraum
Wirklichkeit".
Was
in der Realität nach der unsachgemässen
Anwendung solcher Geräte leider häufig
eintritt, gleicht weder einem Wunschtraum des
Halters noch seines Vierbeiners. Dabei ist's doch
ganz einfach: Härte und der Einsatz technischer
Hilfsmittel sind kein Ersatz für mangelndes
Verständnis für das Verhalten eines
Hundes. Ist ihr Einsatz einmal wirklich nötig,
dann nur zur Therapie - und Mittel zur Therapie,
so halten wir es doch bei uns selbst, gehören
in die Hände von ausgewiesenen Fachleuten.
Erlaubt oder
verboten? Tierquälerei oder Hundeerziehung?
Für Laien ist es nicht einfach,
sich in der Vielfalt der Regelungen zurechtzufinden. Das Bundesamt
für Veterinärwesen hat deshalb zusammen mit Hundeexperten
und der Vereinigung der Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte
ein Informationspapier verfasst, in dem das Wesentliche zum Umgang
mit Hunden erläutert ist.
Das Informationsblatt 800.117.02 (I) "Information
Tierschutz" kann angefordert werden beim:
BVET, Postfach, 3003 Bern.
Nov.
03 Nr. 48, Abschrift Zeitungsartikel: T. Straeten |
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Schonzeit
für Hecken u. deren Bewohner Der
heimischen Tierwelt zuliebe haben Hecken, Wallhecken,
Gebüsche, Röhricht und Schilf vom 1.
März bis zum 30. September Schonzeit. Darauf
weist die städtische Umweltabteilung hin.
Strafbar macht sich, betont die Umweltabteilung
ausdrücklich, wer Hecken während der
Schonzeit rodet, zerstört oder auf den Stock
zurückschneidet. Dies ist ein Verstoß
gegen das Landschaftsgesetz NW. Das Verbot soll
die heimische Tierwelt schützen, denn Hecken
dienen als Zufluchtsstätte, sind Nist- und
Brutplätze. Zu den Heckenbewohnern zählen
nicht nur Vögel, sondern auch Insektenarten,
die eine wichtige Bedeutung in der Nahrungskette
und für den Pflanzenschutz haben. Sie bieten
auf kleinstem Raum ein vielseitiges Nahrungsangebot
für die Tierwelt, wie z.B. Blätter,
Knospen, Blüten mit Nektar und Pollen, Früchte,
Rinde, Holz und Wurzeln.
Quelle: Tier-Info März
03/Siegener Zeitung
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Ein
Unrecht bleibt auch dann ein Unrecht,
wenn alle Menschen es verüben.
Swami
Vivekananda (1863-1902) |
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Bild oben: Jonny,
unser spanisches Straßenkind, überwacht
die Arbeit in der TIER-INFO-Redaktion
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