Rubrik: Tierschutz- und Tierrechts-Themen

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Spenden/Vermächtnis für die Tiere

Ihre Spende rettet Leben

Jeder Spendenbeitrag ist eine immens große Hilfe, Tiere aus großer Not zu retten. Wir erhalten keine staatlichen Zuschüsse, arbeiten alle ehrenamtlich und sind daher ausschließlich auf das Engagement und die Hilfe großherziger Menschen, wie Sie es sind, angewiesen. Verbunden mit der Bitte, uns auch weiterhin helfend zur Seite zu stehen, damit unsere wertvolle Arbeit auch weiterhin für das Wohl der Tiere uneingeschränkt zum Einsatz gelangt, danken wir Ihnen heute sehr herzlich.

Über den Tod hinaus

Vielen tausend Tieren schenken Sie das Leben, wenn Sie einen Teil Ihrer Vermögenswerte in Ihrem Testament dem Tierschutz zugute kommen lassen. Die uns anvertraute Tierwelt hat keine Lobby, sie braucht daher unseren Schutz in verstärktem Maße. Eine solche letztwillige Verfügung rettet Leben - heute und auch morgen.

Dieses Thema in der Presse

fellbeisser / Hamburger Abendblattt, 20.08.04: "Egal, wie tierlieb der Besitzer ist: Hunde und Katzen können in Deutschland nicht erben. Das entschied das Landgericht München"

auf dieser Seite:

Ihr Vermächtnis...

Tiere im Testatment

Beispiel-Testament

An unsere Förderer

Wir helfen!

Informationen zum Spendenkonto

 


Ihr Vermächtnis als Zeichen der Liebe und Verantwortung

Eine Pressemitteilung aus England...

... sorgte für Aufregung unter einigen Tierbesitzern und veranlasste sie, bei uns Näheres zu erfragen. Die Pressemitteilung berichtet über einen Kater, der in London das Haus und Vermögen einer Witwe, seines Frauchens, geerbt hat. Kater "Tinker" darf sich fortan in "seinem" Haus nach Herzenslust verwöhnen lassen.

Eine solche Nachlassregelung ist in Deutschland...

... nicht möglich. Aber es besteht ohne Zweifel auch in unserem Land die Möglichkeit, für das Wohlergehen des geliebten Tieres nach dem eigenen Ableben zu sorgen.

  • Tiere sind in Deutschland "Rechtsobjekte" die vererbt werden - aber nicht erben können
  • Nach § 1922 BGB sind nur Personen (auch so genannte juristische Personen in Form von Gesellschaften oder Vereinen) erbberechtigt
  • Tiere sind hingegen nach § 90 a BGB zwar keine Sachen, auf sie sind jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden

Wer also testamentarisch einem Tier...

  • ein Geldvermögen, ein Wohnrecht oder einen Gegenstand zukommen lassen möchte, muss eine natürliche oder juristische Person als Erben einsetzen, und zwar mit entsprechenden Auflagen zugunsten des Tieres
  • Die Sache hat allerdings einen Haken, denn im Gesetz fehlen zwingende Regelungen zur Durchsetzung von Auflagen. Es ist mit einem Risiko verbunden, einem Verwandten, dem Tierschutzverein oder der Kirche sein Hab und Gut zu vererben, ohne sich abzusichern
  • Wer sicherstellen möchte, dass für ein Tier wirklich in seinem Sinne gesorgt wird, muss einen Testamentsvollstrecker (z. B. Anwalt) einsetzen
  • Dieser kann gemäß § 2203, § 2208 BGB die Vollziehung einer Auflage oder eines Vermächtnisses verlangen und notfalls einklagen
  • Dafür müssen Sie natürlich eine Vergütung einberechnen. Aber wenn Sie sichergehen wollen, sollte an dieser Stelle nicht gespart werden

Bedenken Sie also in erster Linie einmal die Zuverlässigkeit des möglichen Erben:

  • Können Sie sich darauf verlassen, dass er Ihre testamentarischen Anordnungen vollzieht?
  • Ist er außerdem als Halter Ihres Tieres geeignet, und wird er seine zukünftigen Pflichten gewissenhaft erfüllen?

Wenn Sie Zweifel hegen, schauen Sie sich besser nach einer anderen Möglichkeit um oder sichern Sie sich mit einem Testamentsvollstrecker ab.

  • Beachten Sie bei der Höhe eines zu vererbenden Geldbetrages, dass Erbschaftsteuer anfällt. Wenn Sie genau wissen wollen, wie viel für Ihr Tier übrig bleibt, sollten Sie sich den Steuerbetrag von einem Finanzberater ausrechnen lassen.
  • "Günstiger" ist es, eine als gemeinnützig anerkannte Organisation einzusetzen (z.B. Ihre Tierschutz-Organisation Tierversuchsgegner Pulheim e. V. - Menschen für Tierrechte), denn hierbei entfällt die Steuer, und die Sorge für Ihr Tier liegt in fachkundigen Händen.

Bild: Anton Einsle (1801-1871): "Der letzte Freund", 1857, Öl auf Leinwand


Grundsätzlich kann jeder sein Testament selbst erstellen...

... und aufbewahren. Wichtig: Das Testament muss insgesamt handschriftlich verfasst sein oder Sie müssten zum Notar gehen. Ferner sollten Sie das Testament jedoch sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. So kann es im Todesfall nicht auf "mysteriöse" Weise verschwinden.

Eine beispielhafte einfache Regelung könnte den folgenden Inhalt haben:

Testament

Ich, Lieschen Müller, geb. Schmitz, geboren am 6. 12. 1947, verfüge Folgendes:

Mein Sohn Andreas und meine Tochter Adele erben zu gleichen Teilen. Meine Enkelin Beate Meier, geboren am 9. 01. 1989, wohnhaft in Pulheim, soll meine goldene Kette erhalten.

Mein Patenkind Manfred Schulz, geboren am 1. 07. 1987, wohnhaft in Köln, soll meine Briefmarkensammlung erhalten.

Mein Wertpapierdepot bei der Bank in Köln vermache ich den TIERVERSUCHSGEGNERN PULHEIM e.V. - Menschen für Tierrechte in Pulheim. Diese ist verpflichtet, meine Katze "Pussy" in Obhut zu nehmen und ihr ein liebevolles Zuhause zu vermitteln. Als Testamentsvollstrecker bestimme ich Rechtsanwalt X/Y in Köln.

Pulheim, den 21. Juli 2002
Lieschen Müller

Eine noch einfachere Regelung könnte so aussehen, dass die Tierversuchsgegner Pulheim e.V. unmittelbar als Erbe bestimmt werden. Bei Zweifelsfragen stehen Ihnen unser Vorsitzender, Gerd Straeten und unser Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, gerne zur Verfügung. Informieren Sie sich unter: 02234/81284.

Unsere Bitte: Helfen Sie uns mit einer Erbschaft oder Spende, damit wir unsere ehrenamtliche Tätigkeit fortsetzen können. Wir und die Tiere danken Ihnen!


Liebe Mitglieder, Spender, Helfer und Förderer unseres Vereins

Dank Ihrer immerwährenden Hilfe und finanziellen Unterstützung konnten wir vielen Tieren, die wir schon verloren glaubten, das Leben erhalten. Ihnen allen gilt unser Dank, denn ohne Ihren Einsatz, uns helfend zur Seite zu stehen, wären unzählige Tiere dem Tode preisgegeben.

Zu unserem Kreis gehören aber auch unsere Tierfreunde aus dem Süden und Osten Europas, die wir nicht vergessen dürfen: Tapfere Menschen, von der Bevölkerung angefeindet und behindert, stellen sich selbst zurück um "nur einem Tier" zum Leben zu verhelfen.

Foto: Hundebabys werden von Signora Gonzales in ihrem Haus in Spanien aufgezogen (Foto Margit Cleve: Eine Urlauberin, die Frau Gonzales während der Ferien hilft). Abends legt sie sie in eine Box mit Heizkissen. Frau Gonzales holt Tiere aus einem staatlichen "Tierheim" in dem Tiere wegen Überfüllung getötet werden und vermittelt sie nach Deutschland: "Ich freue mich für jedes Tier, das ich auf diese Reise schicken kann! Denn dort hat es wenigstens eine Zukunft!"

Foto: Hundebabys werden von Signora Gonzales in ihrem Haus in Spanien aufgezogen (Foto Margit Cleve: Eine Urlauberin, die Frau Gonzales während der Ferien hilft). Abends legt sie sie in eine Box mit Heizkissen. Frau Gonzales holt Tiere aus einem staatlichen "Tierheim" in dem Tiere wegen Überfüllung getötet werden und vermittelt sie nach Deutschland: "Ich freue mich für jedes Tier, das ich auf diese Reise schicken kann! Denn dort hat es wenigstens eine Zukunft!"


Wo die offizielle Hilfe versagt - da helfen wir!

An den genannten Beispielen auf dieser Internetpräsenz sehen Sie, welche Anstrengungen wir unternehmen, um das Leiden der Tiere in der Welt zu lindern.

Verschiedene Aktionen, Tierrettungen, Vermittlungen, Projekte, Geschichten aus dem Tierparadies, TIER-INFO, Presse...

Verschiedene Aktionen, Tierrettungen, Vermittlungen, Projekte, Geschichten aus dem Tierparadies, TIER-INFO, Presse...

Foto: Wildlinge im Abteipark Brauweiler

Wir sind gemeinnützig und wir arbeiten ehrenamtlich!


Informationen zum Spendenkonto

  • Die Konten sind eingetragen bei den Tierversuchsgegnern Pulheim e.V. - MENSCHEN FÜR TIERRECHTE
  • Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt
  • Spenden sind steuerlich abzugsfähig
  • Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Spende eine Spendenquittung zu erhalten. Bitte genaue Anschrift angeben wenn Sie eine Spendenbescheinigung für Ihre großzügige Spende anfordern
  • Spendenkonto für die Tierversuchsgegner Pulheim
    Konto-Nr.: 015 600 1487
    BLZ: 370 502 99, Kreissparkasse Köln
    Für Auslandüberweisungen:
    IBAN: DE62 3705 0299 0156 0014 87
    SWIFT-BIC: COKSDE33
  • Spendenkonto für Internetzwerk für Tiere
    IfT-Konto-Nr.: 100 40 96 025
    BLZ: 370 623 65, Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG
    Für Auslandüberweisungen:
    IBAN: DE 52 37 06 23 65
    Geno DE D1 FHH

    Vor Juli/August 2003 hatten Überweiser aus dem Inland Mehrkosten (Bankgebühren), wenn sie Zahlungsanweisungen auf Konten im Ausland vornahmen. Diese Mehrkosten fallen weg, wenn man die IBAN Nr. und den SWIFT-BIC Code angeben kann. Das gilt für die Europäische Union. Ausgenommen davon sind die Länder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum, derzeit Island, Liechtenstein und Portugal) und die Schweiz


- Linktipp -

Linktipp: Datenbank der Ärzte gegen Tierversuche

Datenbank der Ärzte gegen Tierversuche

 

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