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Ihr Geschenk vom Affen: Wichtiges Wissen um grausige Themen

Das muslimische Opferfest (Kurban Bayrami) naht: 31.12.2006 bis 03.01.2007

Anlässlich bevorstehender islamischer Opferfeste weisen Ordnungsbehörden und Tierschützer bundesweit immer wieder darauf hin, dass religiöses, betäubungsloses Schächten von Opfertieren nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden darf, soweit diese über die notwendige, nachgewiesene Sachkunde verfügen und eine behördliche Genehmigung beantragt und erhalten haben.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 wird leider oft fälschlicherweise angenommen, dass diese religiöse Opferung mittlerweile ohne Genehmigung erlaubt ist. Auf der Seite [www.opferfest.de.vu] wird versucht, die leider bei vielen Diskussionsteilnehmern oftmals fehlende Sachkenntnis zum Thema "Rituelles Schächten" und dem damaligen Gerichtsurteil leicht verständlich zu vermitteln.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 23.11.2006 ein aus Tierschutzsicht fatales Urteil gefällt, wonach das Schlachten ohne Betäubung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen sein soll.

Als Konsequenz des Urteils sollen die Bundesländer nun eine Bundesratsinitiative starten, mit der das Tierschutzgesetz geändert wird. Das Land Hessen hat einen solchen Antrag bereits vorgelegt, wonach Ausnahmegenehmigungen künftig an den Nachweis gebunden werden sollen, dass es beim Schächten nicht zu erheblich mehr Schmerzen und mehr Leiden der Tiere kommt als beim üblichen Schlachten mit Betäubung. Tierschützer fordern weiterhin, das Schächten endgültig und ohne „juristisches Schlupfloch“ zu verbieten.

Das Urteil des BVerwG hat nur Bindungswirkung gegenüber den Prozessbeteiligten. Es ist nach wie vor Aufgabe der örtlich zuständigen Behörden über die Erteilung von, Ausnahmegenehmigungen zum Schächten zu entscheiden.

Tierschützer fordern daher von den Ländern und den untergeordneten Behörden, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes Leipzig keine absolute Bindungswirkung beizumessen: Für das am 31. Dezember beginnende Opferfest Kurban Bayrami/Id Al-Adah darf es keine Genehmigungen zum Schächten geben! Ferner sind die zuständigen Stellen aufgefordert, in den kommenden Tagen alle Orte, an denen eine Schächtung durchgeführt werden könnte, verstärkt zu kontrollieren.

 

Um verbotene Tierquälerei durch illegales Schächten zu verhindern, sollten:

  • Beobachtungen oder Hinweise auf solche nicht genehmigten Opferungen der zuständigen Polizei, der Veterinärabteilung der Ordnungsämter oder dem nächsten Tierschutzverein unverzüglich gemeldet werden
  • Besonders aufmerksam sollten Landwirte sein, wenn sie gerade vor dem Opferfest ungewöhnliche Anfragen nach bestimmten Tierarten bekommen
  • Ebenso sollte jeder Tierdiebstahl oder nur das ungeklärte Verschwinden von Tieren, wie z.B. Schafen oder Rindern, sofort bei der Polizei angezeigt werden
  • Landwirte oder Tierhändler, die Tiere wissentlich für nicht genehmigte Schächtungen zur Verfügung stellen, machen sich eventuell ebenfalls strafbar
  • Illegales Schächten stellt nach dem Tierschutzgesetz immer noch einen Straftatbestand dar

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