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Buchtipp des Tages

Der
Kleine Guide - Infos rund ums Schächten
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| Der IfT-Tierschutz-Adventskalender 2006 |
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Ihr Geschenk vom Affen: Wichtiges Wissen um grausige
Themen
Das muslimische Opferfest (Kurban Bayrami) naht: 31.12.2006
bis 03.01.2007
Anlässlich bevorstehender islamischer Opferfeste weisen
Ordnungsbehörden und Tierschützer bundesweit immer wieder darauf
hin, dass religiöses, betäubungsloses Schächten von Opfertieren
nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden darf, soweit diese
über die notwendige, nachgewiesene Sachkunde verfügen und eine
behördliche Genehmigung beantragt und erhalten haben.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar
2002 wird leider oft fälschlicherweise angenommen, dass diese religiöse
Opferung mittlerweile ohne Genehmigung erlaubt ist. Auf der Seite [www.opferfest.de.vu]
wird versucht, die leider bei vielen Diskussionsteilnehmern oftmals fehlende
Sachkenntnis zum Thema "Rituelles Schächten" und dem damaligen
Gerichtsurteil leicht verständlich zu vermitteln.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat
am 23.11.2006 ein aus Tierschutzsicht fatales Urteil gefällt,
wonach das Schlachten ohne Betäubung unter bestimmten Voraussetzungen
zugelassen sein soll.
Als Konsequenz des Urteils sollen die Bundesländer nun eine
Bundesratsinitiative starten, mit der das Tierschutzgesetz geändert
wird. Das Land Hessen hat einen solchen Antrag bereits vorgelegt,
wonach Ausnahmegenehmigungen künftig an den Nachweis gebunden
werden sollen, dass es beim Schächten nicht zu erheblich mehr
Schmerzen und mehr Leiden der Tiere kommt als beim üblichen
Schlachten mit Betäubung. Tierschützer fordern weiterhin,
das Schächten endgültig und ohne „juristisches Schlupfloch“
zu verbieten.
Das Urteil des BVerwG hat nur Bindungswirkung gegenüber
den Prozessbeteiligten. Es ist nach wie vor Aufgabe der örtlich
zuständigen Behörden über die Erteilung von, Ausnahmegenehmigungen
zum Schächten zu entscheiden.
Tierschützer fordern daher von den Ländern und den untergeordneten
Behörden, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes Leipzig
keine absolute Bindungswirkung beizumessen: Für das am 31.
Dezember beginnende Opferfest Kurban Bayrami/Id Al-Adah darf es
keine Genehmigungen zum Schächten geben! Ferner sind die zuständigen
Stellen aufgefordert, in den kommenden Tagen alle Orte, an denen
eine Schächtung durchgeführt werden könnte, verstärkt
zu kontrollieren. |
Um verbotene Tierquälerei durch illegales Schächten
zu verhindern, sollten:
- Beobachtungen oder Hinweise auf solche nicht genehmigten Opferungen
der zuständigen Polizei, der Veterinärabteilung der Ordnungsämter
oder dem nächsten Tierschutzverein unverzüglich gemeldet werden
- Besonders aufmerksam sollten Landwirte sein, wenn sie gerade vor dem
Opferfest ungewöhnliche Anfragen nach bestimmten Tierarten bekommen
- Ebenso sollte jeder Tierdiebstahl oder nur das ungeklärte Verschwinden
von Tieren, wie z.B. Schafen oder Rindern, sofort bei der Polizei angezeigt
werden
- Landwirte oder Tierhändler, die Tiere wissentlich für nicht
genehmigte Schächtungen zur Verfügung stellen, machen sich
eventuell ebenfalls strafbar
- Illegales Schächten stellt nach dem Tierschutzgesetz immer noch
einen Straftatbestand dar
Liste
von Amtsveterinären
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