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Verbandsklagerecht


Aktuell: Verbandsklagerecht, aus TIER-INFO 21.03.04

Bitte Protestiert bei der CDU , dass ausgerechnet der Tierschutzbeauftragte der CDU sich öffentlich gegen das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ausspricht. Ein Tierschutzbeauftragter sollte sich um die Anliegen des Tierschutzes kümmern:

Da Herr Bleser sich öffentlich gegen das Verbandsklagrecht für Tierschutzverbände ausspricht, kann man ihn wohl eher als Interessenvertreter der Wirtschaft wahrnehmen. Wie Frau Kremer in ihrem Brief an Herrn Bleser, abgedruckt im Newsletter vom 19.3.04, bereits ausgeführt hat, bräuchten wir kein Verbandsklagrecht, wenn der Wille des Gesetzgebers im Tierschutzgesetz auch Beachtung finden würde.

Um dem Tierschutzgedanken Nachdruck zu verleihen, brauchen wir das Verbandklagerecht für Tierschutzverbände in vielen Bereichen des Tierschutzes. Dass Herr Bleser Angst hat, notwendige Investitionen könnten so verhindert werden, heißt doch nichts anderes als dass sämtliche Investitionen Vorrang haben vor dem Tierschutz.

Gerade das Beispiel COVANCE hat verdeutlicht, wie wichtig die Möglichkeit eines Verbandsklagerechtes gewesen wäre. Tierschutzverbände hätten so mehr Mitspracherecht und könnten sich vermehrt einschalten, wo es nötig ist.

von [email protected]


Protestadressen:
(über eine Kopie an [email protected] würden wir uns sehr freuen!)

[email protected], [email protected], [email protected]

K O N T A K T
CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Telefon: 030 – 220 70 0
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POLITIK:
Positionen und Inhalte der CDU - Fax: 030 - 220 70 309

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PARTEIORGANISATIONPRESSESTELLE
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Fax-Nummer: 030 - 220 70 409

Vorsitzende: Dr. Angela Merkel
Inhaltlich Verantwortlicher ist Bundesgeschäftsführer Dr. Johannes von Thadden
Telefon: 030 – 220 70 0
Telefax: 030 – 220 70 111
[email protected]


 

Zu: Verbandsklagerecht - Brief von Christina Kremer
aus TIER-INFO 4/2004

Herrn
Peter Bleser

56812 Cochem

Verbandsklagerecht

Bergheim, 18.03.04

Sehr geehrter Herr Bleser,

wie ich gelesen habe, haben Sie sich gegen das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ausgesprochen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sie der CDU angehören, die all die Jahre vorher gegen die Aufnahme des Tierschutzgesetzes in das Grundgesetz war und der Tatsache, dass Sie selbst noch einen landwirtschaftlichen Betrieb haben, ist es nicht sehr verwunderlich, dass Sie gegen das Verbandsklagerecht sind. Da würde man wohl von Ihnen auch zuviel verlangen.

Doch warum glauben Sie wohl wird die Forderung nach einem Verbandsklagerecht immer lauter? Doch wohl nur deshalb, weil der Gesetzgeber nicht willens oder auch nicht imstande ist, wenigsten das jetzt geltende Tierschutzgesetz konsequent durchzusetzen. So begrüßenswert das Tierschutzgesetz auch ist, so weist es doch zu viele Lücken, Ausnahmen und unbestimmte Rechtsbegriffe auf, als dass es einen wirklichen Schutz bedeuten könnte.

Und hinzu kommt noch ein träger und – ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren- ein unwilliger Behördenapparat, dem man dreimal in den Hintern treten muss, bevor er überhaupt in Gang kommt.

Ein ganz krasses Beispiel von haarsträubender Unfähigkeit können Sie im Falle der Elefantin Sheila auf meiner Homepage nachlesen. Was dort alles an Ignoranz und Unfähigkeit ans Tageslicht kam, hat schon Seltenheitswert. Und ich kann das beurteilen, ich gehöre nämlich auch zur Beamtengilde. Nur dass ich noch nicht vergessen habe, was Arbeit und Staatsdiener heißt.

Von der Justiz sollte man eigentlich gar nicht reden. Die ist nämlich nicht nur auf beiden Augen blind, die sieht auch nichts. Falls es denn einmal doch zu Strafverfahren kommt – was selten genug der Fall ist – so kommen die Täter in der Regel mit geringen Bewährungsstrafen und „Du böser, das darfst Du aber nicht wieder tun“ davon. Und dass das letzte Urteil des OVG Münster im Falle der Firma COVANCE als Überschrift nicht „Gefälligkeitsurteil“ trug, ist wohl nur einem Versäumnis des Schreibdienstes zuzuschreiben.

Und wenn Sie sich mit den Vorkommnissen um die Nerzfarm in Orsbach bei Aachen beschäftigen, dann fallen Sie wahrscheinlich vom Glauben ab. Was da Verwaltung und Justiz in trauter Zweisamkeit sich an haartsträubendem Nichtstun leisten, ist sensationell.

Und dann kommen Politiker wie Sie und lamentieren, dass das Verbandsklagerecht womöglich die Gerichte über Gebühr belasten und notwendige Investitionen gar verhindert würden. An welche Investitionen hatten Sie denn dabei gedacht? An Massentierhaltungsbetriebe oder weitere sinnlose Tierversuchsbetriebe von der Machart COVANCE?

Herr Bleser, würde die Politik ihre Arbeit nicht so schlampig machen und dafür sorgen, dass die Verwaltung den Willen des Gesetzgebers auch wirklich bis ins letzte Dorf umsetzen würde, dann bräuchten wir kein Verbandsklagerecht. Dann bräuchten wir wahrscheinlich auch gar keine Tierschutzverbände mehr. Und ich bräuchte dann jetzt nicht am PC zu sitzen und Ihnen zu schreiben.

So bleibt es aber Realität, dass der Tierschutzgedanke immer noch nicht konsequent umgesetzt wird und deshalb Tierschützer in ganz Deutschland versuchen, das auszubügeln, was die Politik, die Justiz und die Verwaltung vermurksen.

Was für einen landwirtschaftlichen Betrieb führen Sie eigentlich? Nur Ackerbau oder auch Viehzucht? Und wenn letzteres, sind Ihre Schweine, Kühe oder Hühner glücklich oder betreiben Sie auch Massentierhaltung?

Und jetzt verrate ich Ihnen noch ein großes Geheimnis: Tierschützer gehen auch zur Wahl. Aber nicht weitersagen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Kremer
Internet(z)werk für Tiere NRW

aus: TIER-INFO-News 19.3.2004

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