04.08.04: Seit mehreren Monaten bemüht
sich offensichtlich die Stadt Emmerich am Rhein, dem
Tierschutzverein Samtpfote, der sich um ausgesetzte
und misshandelte Katzen kümmert, das Leben schwer
zu machen.
Auslöser für die jetzige
Eskalation war vermutlich eine Beschwerde bei der Bezirksregierung
Düsseldorf gegen das Ordnungsamt der Stadt Emmerich
in Tierschutzangelegenheiten.
Die Tierschützer wurden von Bürgern darauf
aufmerksam gemacht, dass in einem privaten Anwesen der
Stadt mit zwei Gebäuden, welche seit mindestens
einem Jahr leer stehen, eine Katze in einem Gehege eingesperrt
sei und nicht heraus könnte. Dieses Tier war mittlerweile
bis aufs Skelett abgemagert. Es stellte sich heraus,
dass dort eine Vielzahl von Katzen von den Vorbesitzern
bei deren Auszug einfach dort gelassen worden waren.
Die Tiere waren in einem erbarmungswürdigen Zustand.
Die Tierschützer waren mehrfach mit dem Tierarzt
vor Ort, der die Tiere medikamentös versorgte.
Diese Tiere versorgen die Tierschützer von „Samtpfote“
nun seit etwa einem Jahr. Dies war dem Liegenschaftsamt,
dem dieses Objekt der Stadt obliegt, bekannt.
Fütterungsverbot und Hausverbot
Nun plötzlich will man die Fütterung der
Tiere verbieten und hat den Tierschützern Hausverbot
erteilt, obwohl auf die schlechte gesundheitliche Verfassung
der Tiere hingewiesen wurde, die nach wie vor medikamentös
versorgt werden.
Keine Alternativen?
Ein Haus, um das sich „Samtpfote“ bei der
Stadt bemüht hat, wurde den Tierschützern
verweigert mit der Begründung, dass dann ja auch
aus anderen Städten Tiere dort aufgenommen würden.
Eine Unterbringung in den Privaträumen der Tierschützer
ist auch nicht möglich, da sämtliche Kapazitäten
bereits ausgefüllt sind. Momentan sind dort 15
Tiere untergebracht.
Fundkatzen beim Ordnungsamt melden?
Nun hat die Stadt den Tierschützern auch noch
mitgeteilt, dass sie wünsche, das Fundkatzen beim
Ordnungsamt Emmerich gemeldet werden, damit diese dem
Tierheim Kranenburg zugestellt werden können, mit
dem die Stadt einen Vertrag habe.
Tierschutz-Arbeit wird unmöglich gemacht
"Dies würde bedeuten,
das wir den Verein Samtpfote schließen können.
Man würde uns damit die Grundlage für unsere
Arbeit entziehen.", so Gabriele Hilbig vom Verein
Samtpfote. Aus bisherigen (negativen) Erfahrungen mit
dem Tierheim Kranenburg und z.T. eigenartiger Vorgehensweise
wäre diese "Monopolstellung" ein Rückschlag
für den Tierschutz in Emmerich.
All diese Vorkommnisse sind der Stadt Emmerich bekannt
und wurden sogar der Ratsversammlung in Form einer schriftlichen
Eingabe vorgetragen. Die Stadt Emmerich reagierte hierauf
nicht. Der in Kenntnis gesetzte Kreisdirektor Herr Spreen
gab den Tierschützern nur die Antwort, dass in
der Ratsversammlung alles korrekt zugegangen sei.
Immerhin wurde den Tierschützern am 13.07.04 vom
Veterinäramt des Kreises Kleve bestätigt,
dass sich insbesondere bei dem Fütterungsverbot
für frei lebende, verwilderte Hauskatzen aus tierschutzrechtlicher
Sicht nicht um eine geeignete Maßnahme handele,
einen Katzenbestand zu regulieren:
"Freilebende, verwilderte Hauskatzen sollten
eingefangen werden. Gesunde Tiere beiderlei Geschlechts
ins zu kastrieren, zu kennzeichnen und in ihrer gewohnten
Umgebung wieder freizulassen, sofern die Tiere dort
regelmäßig Futter und Unterschlupfmöglichkeiten
finden. Man kann nicht von heute auf morgen das Futter
entziehen, ohne gleichzeitig die Population zu vermindern,
d.h. Populationsverminderung durch "Aushungern"
ist in höchstem Maß tierschutzwidrig. [...]
Eine entsprechende tierschutzrechtliche Stellungnahme
wird auch and den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
weitergeleitet, mit der Bitte, die o.g. Musterverordnung
nach Prüfung [...] anzupassen.
"Samtpfote" setzt sich zur Wehr und
erbittet Hilfe
"Wir haben uns in den vergangenen zwei Jahren
um rund 100 Tiere gekümmert. Für einen kleinen
Verein wie dem unseren ist das eine ganze Menge. Wir
haben beschlossen, uns zur Wehr zu setzen und sind für
jede Unterstützung dankbar." Der gesamte Schriftverkehr
zwischen "Samtpfote" und der Stadt ist hier
zu finden.
Längst überfällige Überarbeitung
des Tierschutzgesetzes nötig!
"Wir haben eine Petition
beim Bundestag in Berlin und beim Landtag NRW in Düsseldorf
mit der Bitte um Gesetzesänderung gestellt.",
so Gabriele Hilbig.
In Bezug auf die Punkte:
- Fütterungsverbot wild lebender Katzen
- Fütterungsverbot von ("Stadt"-)Tauben
- Kastration wild lebender Katzen
verstoßen viele Städte mit ihren Verordnungen
gegen das Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG:
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung
des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf
dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand
darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen,
Leiden oder Schäden zufügen." und Artikel
20a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen):
"Der Staat schützt auch in Verantwortung
für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe
von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung." Außerdem führen
Fütterungsverbote der Städte auch zum Straftatbestand
der Tierquälerei und der Tötung der Tiere
nach § 17 TierSchG.)
Petition: Ergänzung des Tierschutzgesetzes
Der Tierschutzverein Samtpfote hat sich mit der Bitte
um Gesetzesänderung an den Petitionsausschuss des
Landes und des Bundes gewandt. Es wird gefordert, dass
das Tierschutzgesetz dahingehend ergänzt wird,
dass auch das Füttern wildlebender Katzen und Tauben,
im Hinblick auf das Tierschutzgesetz, erlaubt ist.
Zudem wird eine Änderung der Bezuschussung von
Tierschutzarbeit angestrebt, welche auch Tierschutzvereine
mit einbeziehen soll und insofern wird gefordert, dass
eine Kostenübernahme von Kastrationskosten wild
lebender Katzen durch die Städte erfolgt. Der vollständige
Petitionstext ist hier
online einsichtbar.
Quelle: Gabriele Hilbig
Samtpfote Emmerich am Rhein e.V.
Borgheeser Weg 95
46446 Emmerich
E-Mail: [email protected]
Tel.: 02822 68 99 18
22.08.04: Schreiben an den Städte- und
Gemeindebund NRW - mit der Bitte an Einzelpersonen und
Vereine, sich dem Protest anzuschließen und ggf.
eine Sammelklage einzureichen. Link
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